Gastkegler/in
 
 Die Anzahl der Mitglieder gewährleistet grundsätzlich den geregelten Ablauf eines Kegelabends. 
Gleichwohl bestehen keine Bedenken gegen eine Teilnahme von Gastkeglern/innen
 in besonderen Fällen. Gastkegler/innen zahlen die Beiträge analog der Regelungen 
für die Mitglieder des Kegelclubs;
ein Startgeld wird jedoch nicht erhoben.
 
 
 Kegelausflug
 
 Grundsätzlich soll jährlich ein Kegelausflug durchgeführt werden. 
 Die Mitglieder bestimmen mit Stimmenmehrheit, wann und wohin der Ausflug gehen soll. 
 Die Kosten des Ausflugs gehen ganz oder teilweise zu Lasten der Kegel-/Gemeinschaftskasse. 
 Hierüber entscheiden die Mitglieder mit einem Mehrheitsbeschluss.
 
 Mitglieder, die erst im Laufe eines Kegeljahres in den Club eingetreten sind, 
 werden hinsichtlich der Kosten anteilmäßig berücksichtigt.
 
 Kann ein Mitglied aus persönlichen Gründen nicht am Kegelausflug teilnehmen, erhält es 
 den auf ihn/sie entfallenden Anteilsbetrag aus der Kegel-/Gemeinschaftskasse ausgezahlt. 
 Evtl. bereits angefallene Kosten ( z.B. Stornogebühren ) gehen zu Lasten des Mitglieds.
 
 Die Organisation und Abrechnung des Kegelausflugs obliegen dem/der Präsidenten/in und 
 dem/der Schatzmeister/in. Die zur Vorbereitung des Ausflugs anfallenden Kosten gehen zu 
 Lasten der Kegel-/Gemeinschaftskasse.
 
 
 Sonstige Veranstaltungen / Ausgaben
 
 Sollen aus der Kegelkasse Beträge für sonstige Veranstaltungen in Anspruch genommen werden,
  ist darüber ein Mehrheitsbeschluss der Mitglieder erforderlich. 
 Bei Nichtteilnahme einzelner Mitglieder erfolgt keine Entschädigung in  bar.
 
 
 Königskegeln
 
 Die Damen- und Herrenkönigswürden werden grundsätzlich alle drei Monate durch 
 Kegeln der Königspartie ermittelt. Die Königsketten bleiben Eigentum des Kegelclubs.
 
 
 Auflösung des Kegelclubs
 
 Die Auflösung des Kegelclubs kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder erfolgen. 
Im Falle der Auflösung sind der Kassenbestand und evtl. vorhandenes Vermögen unabhängig 
von der Dauer der Mitgliedschaft auf alle Mitglieder aufzuteilen. 
 Die Zahlungen sind unverzüglich abzuwickeln. 
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